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   BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92   

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BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92 (https://dejure.org/1994,114)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 (https://dejure.org/1994,114)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 (https://dejure.org/1994,114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 245
  • NVwZ 1995, 1103 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 525
  • DVBl 1995, 798
  • DÖV 1995, 959
 
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Wird zitiert von ... (228)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 84, 17 (19 ff.); Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60) hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß eine strafbare Handlung nach § 316 StGB eine gemeingefährliche Straftat i. S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG ist.

    Bei der vom Senat befürworteten Einbeziehung des § 316 StGB in die Regelvermutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG bleibt insbesondere noch angemessener Raum für eine Anwendung der Regelvermutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c WaffG (zweimalige Verurteilung wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat), wie der Senat in BVerwGE 84, 17 (20 f.)) näher ausgeführt hat.

    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwGE 84, 17 (21); Beschlüsse vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - sowie Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60, 36 und 57).

    Der Senat hat bisher offengelassen, ob die in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundesländer, hier in § 49 Abs. 2 Satz 2, § 48 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG -) vom 21. Juni 1977 (GBl S. 227) vorgesehene Jahresfrist für den Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts auch auf den Widerrufstatbestand des § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG Anwendung findet (BVerwGE 84, 17 (22)).

  • Drs-Bund, 18.12.1987 - BT-Drs 11/1556
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Die Erwägungen der Bundesregierung in der Begründung des - nicht Gesetz gewordenen - Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes, die bisherige Regelvermutung habe zu Ergebnissen geführt, die mit dem Gesetzeszweck nicht mehr zu vereinbaren seien, und sich durch die Einbeziehung von Straftaten, die keinen Bezug zum Umgang mit Schußwaffen aufwiesen, als zu pauschal erwiesen (BT-Drucks 11/1556 S. 28), sind rechtspolitischer Natur.

    Der Bundesrat hatte einer Neuregelung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WaffG, wie sie entsprechend dem später neugefaßten § 17 Abs. 4 Nr. 1 BJagdG geplant war, aus Sorge um eine Verminderung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern und zum Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit in eine effektive Handhabung des Waffengesetzes widersprochen (vgl. BT-Drucks 11/1556 S. 56).

  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 84, 17 (19 ff.); Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60) hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß eine strafbare Handlung nach § 316 StGB eine gemeingefährliche Straftat i. S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG ist.

    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwGE 84, 17 (21); Beschlüsse vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - sowie Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60, 36 und 57).

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwGE 84, 17 (21); Beschlüsse vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - sowie Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60, 36 und 57).

    Maßgebend ist insoweit, weil es sich um die Anfechtung eines rechtsgestaltenden Verwaltungsakts handelt, der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57, S. 40; Beschluß vom 24. Juni 1992 - BVerwG 1 B 105.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 65).

  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94

    Umfang einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für Inhaber eines Jagdrechtsscheins

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    So kennt z. B. die Zuverlässigkeitsregelung im Sprengstoffrecht keine Regelvermutungen (§ 8 Abs. 1 SprengG, vgl. auch Beschluß vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 134.94 - Buchholz 451.33 SprG Nr. 3).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Es kann dahinstehen, ob er deswegen, weil die Widerspruchsbehörde den Spruch der bereits auf diese Vorschrift gestützten Ausgangsverfügung der Beklagten nicht geändert hat, ohne weiteres die angefochtene Verfügung trägt (vgl. dazu BVerwGE 80, 96 (97)).
  • BVerwG, 18.09.1991 - 1 B 107.91

    Gewerberecht: Sperrzeitverkürzung bei einer Gaststätte

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Geht man mit der Widerspruchsbehörde davon aus, daß die in den Jahren 1974 und 1977 erteilten Waffenbesitzkarten rechtswidrig erteilt worden seien, und hält man die von den gerichtlichen Vorinstanzen gegen die Zulässigkeit einer Rücknahme angeführten Erwägungen nicht für durchschlagend, so rechtfertigt sich die Entscheidung der Widerspruchsbehörde aus § 47 Abs. 1 WaffG, der ohne Rücksicht auf die Art des Entscheidungsfehlers die Rücknahme gebietet (BVerwGE 71, 248; vgl. auch Beschluß vom 18. September 1991 - BVerwG 1 B 107.91 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 6).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.83

    Waffenrecht - Waffenerlaubnis - Rechtswidrigkeit - Rücknahme -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Geht man mit der Widerspruchsbehörde davon aus, daß die in den Jahren 1974 und 1977 erteilten Waffenbesitzkarten rechtswidrig erteilt worden seien, und hält man die von den gerichtlichen Vorinstanzen gegen die Zulässigkeit einer Rücknahme angeführten Erwägungen nicht für durchschlagend, so rechtfertigt sich die Entscheidung der Widerspruchsbehörde aus § 47 Abs. 1 WaffG, der ohne Rücksicht auf die Art des Entscheidungsfehlers die Rücknahme gebietet (BVerwGE 71, 248; vgl. auch Beschluß vom 18. September 1991 - BVerwG 1 B 107.91 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 6).
  • BVerwG, 02.09.1992 - 1 B 125.92

    Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anforderungen an den

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Streitwertbeschluss: Der Wert Des Streitgegenstandes wird gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG für das Revisionsverfahren auf 12.000 DM und für den ersten und zweiten Rechtszug gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. März 1992 auf je 15.000 DM festgesetzt (vgl. Beschluß vom 2. September 1992 - BVerwG 1 B 125.92 - ).
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 B 176.81

    Umdeutung eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsverfahrensgesetz - Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Sollte letzteres nämlich nicht zutreffen, so trägt der Widerrufsgrund, wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, die angefochtene Verfügung jedenfalls aufgrund einer Umdeutung des Widerspruchsbescheides entsprechend § 47 Abs. 1 LVwVfG, die auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgenommen werden darf (Beschluß vom 1. Juli 1983 - BVerwG 2 B 176.81 - Buchholz 316 § 47 VwVfG Nr. 4).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

  • BVerwG, 24.06.1992 - 1 B 105.92

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit - Beurteilung der

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

  • BVerwG, 28.10.1983 - 1 B 144.83

    Annahme von Unzuverlässigkeit nach den Generalklauseln des Waffenrechts - Inhalt

  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

  • BVerwG, 14.01.1981 - 1 B 857.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers -

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 69.81
  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Da für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Fall des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen ist (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 und vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93 Rn. 35), hier also auf den 6. Juni 2016, kommt insoweit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG in der bis zum 5. Juli 2017 geltenden Fassung (a.F.) zur Anwendung.

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei der Vermutungsregelung dadurch genügt, dass den Besonderheiten des Einzelfalles in Ausnahmefällen Rechnung getragen werden kann (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ).

    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ).

  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Denn ein waffenrechtskonformes Verhalten in der Vergangenheit muss ohnehin bei jedem Waffenbesitzer vorausgesetzt werden (OVG Bremen, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 1 LA 267/14 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 8. August 2014 - 2 K 1002/13 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2010 - OVG 11 S 5.09 -, juris; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, juris Rdnr. 32; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 -, juris).

    Damit kann ein schlichtes Aufgeben bzw. Unterlassen tatbestandsmäßiger Verhaltensweisen innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich nicht ausreichen, die gesetzlich eingetretene Regelvermutung zu widerlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, juris Rdnr. 33).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist im Falle des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 72 S. 17 = GewArch 1995, 343 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94   

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Wiking-Jugend

Art. 9 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Verbots eines Vereins - Anforderungen an das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Verbotsverfügung - Voraussetzung für die Aussetzung der Vollziehung einer Verbotsverfügung - Verbot eines Vereins ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2505
  • NVwZ 1995, 1103 (Ls.)
  • DVBl 1995, 811
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.03.1993 - 1 ER 301.92

    Vollzugsaufschub - Vereinsverbot - Verfassungsmäßige Ordnung - Parteiverbot -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
    Ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung entfiele, wenn die von der Antragstellerin erhobene Klage gegen die Verbotsverfügung voraussichtlich Erfolg hätte (Beschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 14 S. 31).

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehören zur verfassungsmäßigen Ordnung vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - undBeschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 7 bzw. Nr. 14 S. 36).

    Eine zum Verbot führende verfassungsfeindliche Zielrichtung ist zu bejahen, wenn eine Vereinigung in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist, indem sie sich zu Hitler und anderen führenden Funktionären der NSDAP bekennt und wie diese die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre propagiert und eine Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt (Beschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - a.a.O.).

    Die Ziele einer Vereinigung lassen sich in der Regel weniger ihrer Satzung und ihrem Programm und eher ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie den Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - a.a.O., S. 7;Beschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - a.a.O., S. 36 f.).

  • BVerwG, 13.05.1986 - 1 A 12.82

    Volkssozialistische Bewegung Deutschlands - Partei der Arbeit - Vereinsverbot -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
    Nach der Rechtsprechung des Senats gehören zur verfassungsmäßigen Ordnung vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - undBeschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 7 bzw. Nr. 14 S. 36).

    Dazu genügt, daß sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will, sie muß ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (BVerwGE 61, 218 [BVerwG 02.12.1980 - 1 A 3/80];Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - a.a.O.).

    Die Ziele einer Vereinigung lassen sich in der Regel weniger ihrer Satzung und ihrem Programm und eher ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie den Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - a.a.O., S. 7;Beschluß vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - a.a.O., S. 36 f.).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
    Nach Abschnitt I 4 der Bundessatzung (BA V/Anl. 2) ist die Antragstellerin im Jahre 1952 aus einem Zusammenschluß von drei Jugendverbänden, darunter der "R.", entstanden, die das Bundesverfassungsgericht als eine von der verbotenen Sozialistischen Reichspartei abhängige Organisation bezeichnet hat (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]).
  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
    Vereinsrechtlich entscheidend ist vielmehr, was der Vereinigung zuzurechnen ist (BVerwGE 80, 299 [BVerwG 18.10.1988 - 1 A 89/83]).
  • BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80

    Wehrsportgruppe Hoffmann - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
    Dazu genügt, daß sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will, sie muß ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (BVerwGE 61, 218 [BVerwG 02.12.1980 - 1 A 3/80];Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - a.a.O.).
  • BVerwG, 21.07.1999 - 1 ER 300.93

    Gerichtskosten; Haftung; nichtrechtsfähiger Verein; Vorstand; Zweitschuldner

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
    Wird eine Publikation im Auftrag der Vereinsleitung herausgegeben, so sind die dort erschienenen Artikel, namentlich solche der Schriftleitung, in aller Regel der Vereinigung zuzurechnen(Beschluß vom 31. März 1993 - BVerwG 1 ER 300.93 - Buchholz 402.45 Nr. 15 S. 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

    Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

    Aus dem Zusammenhang mit den zur Begründung der Ordnungsverfügung angeführten Gründen, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995- 1 VR 9.94 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 1984 - 17 B 1515/83 -, NJW 1986, 1449 (1449); a. A. Schoch, in: Schoch/Schneider/ Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 80 Rn. 248, ergibt sich hier ohne Weiteres, dass die Antragsgegnerin damit auf den durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung verursachten Eingriff in das Emissionsverhalten des Kraftfahrzeugs des Antragstellers abhebt.
  • BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08

    Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde,

    Etwas anderes kommt in einer solchen Konstellation nur dann in Betracht, wenn es sich - wie beispielsweise bei Leserbriefen - um ersichtlich individuelle Meinungsäußerungen handelt und die Vereinigung derartige Äußerungen missbilligt oder sich jedenfalls von ihnen distanziert (Beschluss vom 21. April 1995 - BVerwG 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 43 und Urteil vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4 f.).

    Zu der durch den Verbotstatbestand geschützten verfassungsmäßigen Ordnung gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 7 , Beschlüsse vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 14 S. 36 und vom 21. April 1995 a.a.O. S. 42 , Urteil vom 30. August 1995 - BVerwG 1 A 14.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 22 S. 57, Beschluss vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 72 f., Gerichtsbescheid vom 6. August 1997 - BVerwG 1 A 13.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 28 S. 122, Urteil vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4).

    Dazu genügt, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will; sie muss ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (Urteile vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 6 S. 51 f. und vom 13. Mai 1986 a.a.O. S. 6, Beschlüsse vom 21. April 1995 a.a.O. S. 42 und vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Urteil vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4).

    Wenn eine Vereinigung sich zur NSDAP und zu deren maßgeblichen Funktionsträgern bekennt und die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre propagiert und eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt, richtet sie sich gegen die elementaren Verfassungsgrundsätze und erfüllt damit den Verbotstatbestand (Beschlüsse vom 25. März 1993 a.a.O. S. 36 und vom 21. April 1995 a.a.O. S. 42, Urteil vom 30. August 1995 a.a.O. S. 57, Beschluss vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Gerichtsbescheid vom 6. August 1997 a.a.O. S. 122, Urteil vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4).

    Die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichteten Ziele einer Vereinigung lassen sich wiederum in der Regel weniger ihrer Satzung und ihrem Programm, sondern eher ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie den Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen (Urteil vom 13. Mai 1986 a.a.O. S. 7, Beschlüsse vom 25. März 1993 a.a.O. S. 36 f. und vom 21. April 1995 a.a.O. S. 43, Urteil vom 30. August 1995 a.a.O. S. 58, Beschluss vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Urteil vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 01.09.2010 - 6 A 4.09

    Vereinsverbot; Vereinszeitschrift; Anhörung; Verfassungswidrigkeit eines Vereins;

    aa) Zu der durch den Verbotsgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 2 GG geschützten verfassungsmäßigen Ordnung gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 7, Beschlüsse vom 25. März 1993 - BVerwG 1 ER 301.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 14 S. 36 und vom 21. April 1995 - BVerwG 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 42, Urteil vom 30. August 1995 - BVerwG 1 A 14.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 22 S. 57, Beschluss vom 20. Oktober 1995 - BVerwG 1 VR 1.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 24 S. 72 f., Gerichtsbescheid vom 6. August 1997 - BVerwG 1 A 13.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 28 S. 122, Urteile vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4 und vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 44).

    Dazu genügt, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will; sie muss ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (Urteile vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 6 S. 51 f. und vom 13. Mai 1986 a.a.O. S. 6, Beschlüsse vom 21. April 1995 a.a.O. S. 42 und vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Urteile vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4 und vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 44).

    Wenn eine Vereinigung sich zur ehemaligen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) und zu deren maßgeblichen Funktionsträgern bekennt und die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre propagiert und eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt, richtet sie sich gegen die elementaren Verfassungsgrundsätze und erfüllt damit den Verbotstatbestand (Beschlüsse vom 25. März 1993 a.a.O. S. 36 und vom 21. April 1995 a.a.O. S. 42, Urteil vom 30. August 1995 a.a.O. S. 57, Beschluss vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Gerichtsbescheid vom 6. August 1997 a.a.O. S. 122, Urteile vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4 und vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 44).

    Die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichteten Ziele einer Vereinigung lassen sich in der Regel weniger ihrer Satzung und ihrem Programm, sondern eher ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie den Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen (Urteil vom 13. Mai 1986 a.a.O. S. 7, Beschlüsse vom 25. März 1993 a.a.O. S. 36 f. und vom 21. April 1995 a.a.O. S. 43, Urteil vom 30. August 1995 a.a.O. S. 58, Beschluss vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Urteile vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4 und vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 45).

    Etwas anderes kommt in einer solchen Konstellation nur dann in Betracht, wenn es sich - wie beispielsweise bei Leserbriefen - um ersichtlich individuelle Meinungsäußerungen handelt und die Vereinigung derartige Äußerungen missbilligt oder sich jedenfalls von ihnen distanziert (Beschluss vom 21. April 1995 a.a.O. S. 43, Urteile vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4 f. und vom 5. August 2009 a.a.O. Rn. 40, 45).

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94

    Verbot der Wiking-Jugend bestätigt

    Durch Beschluß vom 21. April 1995 - BVerwG 1 VR 9.94 - hat der erkennende Senat den Antrag der Klägerin abgelehnt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung wiederherzustellen.

    Die besonders genannte Schriftleitung ist in die Klägerin integriert; sie verwendet, wie sich aus einem von der Beklagten vorgelegten Schreiben vom 31. März 1990 ergibt (Bl. 45 der Akte BVerwG 1 VR 9.94), bei ihrer Korrespondenz den Briefkopf der Klägerin.

    Ihre "Gauführer" sind verpflichtet, vierteljährlich Berichte für den "Wikinger" zu schreiben (Bl. 45 der Akte BVerwG 1 VR 9.94).

    "Der Münchener Spießerschreck, Volkstreue Nordländische Jugendzeitung in Bayern" enthält im Impressum das Emblem der Klägerin sowie ihre regionale Postadresse in Bayern (Bl. 62 der Akte BVerwG 1 VR 9.94).

    Die Klägerin hat gegenüber diesen Feststellungen im Beschluß des erkennenden Senats vom 21. April 1995 (a.a.O.) lediglich eingewandt, von einer Verherrlichung der Personen Hitlers und Heß' könne nicht gesprochen werden, und die zeitgeschichtliche Betrachtung ihrer Leistungen könne nicht zum Vereinsverbot führen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    vgl. zu dem Aspekt der Herausgabe von Publikationen im Auftrag etwa der Vereinsleitung: BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 -, NJW 1995, 2505 = juris, Rn. 7, Urteil vom 13. April 1999 - 1 A 3.94 -, NVwZ-RR 2000, 70 = juris, Rn. 23 f.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 1 A 4.12

    Vereinsverbot; Anfechtungsklage; Feststellungsantrag (unzulässig); verwertbare

    Auch lassen sich die wahren Ziele einer Vereinigung oftmals weniger ihrer Satzung und ihrem Programm als eher ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit und ihren Publikationen entnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Zu der durch den Verbotstatbestand geschützten verfassungsmäßigen Ordnung gehört u.a. das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (st.Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995, a.a.O., Rn. 6 ff., sowie Urteil vom 13. April 1999 - 1 A 3.94 -, juris Rn. 22 ff.; zuletzt Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 -, juris Rn. 13 ff., jeweils m.w.N.; vgl. auch zum Nachfolgenden Senatsurteil vom 10. Juni 2010, a.a.O., Rn. 25).

    Hierbei ist unerheblich, ob diese Äußerungen dem redaktionellen Teil oder den auf diesen Seiten mit Billigung der Klägerin veröffentlichten Kommentaren entstammen, denn vereinsrechtlich entscheidend ist, was der Vereinigung zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1988, a.a.O., Rn. 50 und 81, und vom 1. September 2010, a.a.O., Rn. 28 und 33, sowie Beschluss vom 21. April 1995, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2014 - 4 B 88/14

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Ausübung des selbständigen Betriebs des

    vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 -, juris, Rdn. 4; BayVGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 22 CS 13.753 -, juris, Rdn. 23.
  • BVerwG, 21.09.2020 - 6 VR 1.20

    Verbot der Vereinigung "Combat 18 Deutschland" bleibt vollziehbar

    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung entfiele, wenn die von der Antragstellerin erhobene Klage gegen die Verbotsverfügung voraussichtlich Erfolg hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 41).

    Das ist namentlich bei einer Vereinigung der Fall, die sich zur ehemaligen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und zu deren maßgeblichen Funktionsträgern bekennt, die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre propagiert und eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 13; Beschluss vom 21. April 1995 - 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 42).

  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 A 14.92

    Deutsche Alternative - §§ 2, 3 VereinsG, Art. 21 GG, § 2 Abs. 1 Satz 1 ParteienG,

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehören zur verfassungsmäßigen Ordnung vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer 0pposition (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8, S. 7; zuletzt Beschluß vom 21. April 1995 - BVerwG 1 VR 9.94 - DVBl 1995, 811 [812]).

    Wenn eine Vereinigung sich zur NSDAP und zu deren maßgeblichen Funktionsträgern bekennt und die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbare Rassenlehre propagiert und eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt, richtet sie sich gegen die elementaren Verfassungsgrundsätze und erfüllt damit den Verbotstatbestand (Beschluß vom 21. April 1995, aaO.).

    Auf die Billigung gewalttätiger Ausschreitungen und die Beteiligung einzelner Mitglieder der Klägerin an ihnen kommt es unter diesen Umständen nicht mehr an (vgl. Beschluß vom 21. April 1995, aaO.).

  • BVerwG, 19.06.1996 - 1 A 1.93

    Verbot einer Vereinigung nach dem Vereinsgesetz (VereinsG) - Abgrenzung einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehören zur verfassungsmäßigen Ordnung vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 7; Beschluß vom 21. April 1995 - BVerwG 1 VR 9.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 21 S. 42 = DVBl 1995, 811 [BVerwG 21.04.1995 - 1 VR 9/94]).

    Wenn eine Vereinigung sich zur NSDAP und zu deren maßgeblichen Funktionsträgern bekenn und die demokratische Staatsform verächtlich macht, eine mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG unvereinbar Rassenlehre propagiert und eine entsprechende Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt, richtet sie sich gegen die elementaren Verfassungsgrundsätze und erfüllt damit den Verbotstatbestand (Beschluß vom 21. April 1995, a.a.O.).

    Auf die Billigung gewalttätiger Ausschreitungen und die Beteiligung einzelner Mitglieder der Klägerin an ihnen kommt es unter diesen Umständen nicht mehr an (vgl. Beschluß vom 21. April 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.08.2008 - 6 VR 2.08

    Strafgesetzwidrigkeit einer Vereinigung bei Annahme eines der Vereinigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2012 - 1 L 82.12

    Verbot der Vereinigung "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" wegen

  • VG Düsseldorf, 14.02.1997 - 1 K 9318/96

    Aufnahme der "Jungen Freiheit" in einen Verfassungsschutzbericht

  • BVerwG, 11.08.2009 - 6 VR 2.09

    Vereinsverbot, verfassungsmäßige Ordnung, Wesensverwandtschaft mit dem

  • VG Augsburg, 13.02.2013 - Au 2 S 13.143

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Klagebefugnis von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2001 - 5 A 2055/97
  • VG Augsburg, 09.03.2021 - Au 5 S 21.273

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Verstößen gegen die coronabedingte

  • VG Augsburg, 09.01.2017 - Au 2 S 16.1501

    Untersagung der Fortsetzung des Verfahrens der Kryolipolyse

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 1 A 9.05

    Vereinsverbot bei verfassungsfeindlichen Tendenzen

  • BVerwG, 09.06.2022 - 6 VR 2.21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Vollziehung des Verbots der Ersatzorganisation einer

  • BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Regensburg, 26.11.2020 - RN 5 S 20.2026

    Untersagung des selbstständig ausgeübten Handwerkes

  • VG Augsburg, 17.01.2013 - Au 2 S 12.1066

    Für die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Entlassung eines Beamten auf

  • VG Augsburg, 02.05.2012 - Au 2 S 12.430

    Polizeibeamtin auf Probe; Entlassung wegen fehlender gesundheitlicher Eignung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - 7 A 10953/04

    Keine Einbürgerung von Milli Görüs-Funktionär

  • BVerwG, 10.01.2003 - 6 VR 13.02

    Verbot einer Teilorganisation der Religionsgemeinschaft Kalifatsstaat unter der

  • OVG Bremen, 21.07.2009 - 1 B 89/09

    Sanierungsanordnung; Verantwortlicher Geschäftsführer; Komplementär;

  • VG Hamburg, 15.03.2024 - 21 E 5509/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Gaststättenbetreibers gegen eine wegerechtliche

  • VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23

    Zum Vorliegen einer Verkaufsstelle nach dem Hamburgischen Gesetz zur Regelung der

  • BVerwG, 25.08.2008 - 6 VR 1.08

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage

  • VG Regensburg, 17.02.2020 - RN 5 S 19.2489

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis wegen sittlicher Unzuverlässigkeit

  • OVG Hamburg, 05.07.2022 - 3 Bs 259/21

    Zur Denkmaleigenschaft eines baufälligen, nicht erhaltungsfähigen Gebäudes

  • VG Augsburg, 24.06.2013 - Au 2 S 13.560

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung der Ausübung

  • VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507

    Salmonellen-Verdacht in Teewurst

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 B 11035/05

    Zur Anordnung von Dienstbereitschaften bestimmter Apotheken während der

  • OVG Hamburg, 02.11.2023 - 6 Bs 69/23

    Ausländer; Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts; Anforderungen an

  • OVG Hamburg, 18.01.2023 - 3 Bs 147/22

    Zur Geltung einer neuen Prüfungsordnung für Studierende, die ihr Studium bereits

  • VG Düsseldorf, 27.06.2003 - 1 K 7261/00

    Rechtmäßigkeit der Verbreitung der Angaben über einen Verein im

  • VG Augsburg, 09.08.2011 - Au 2 S 11.556

    Landesbeamtenrecht; Polizeivollzugsbeamtin; Polizeidienstunfähigkeit;

  • BVerwG, 11.08.2009 - 6 PKH 20.09

    Vereinsverbot; verfassungsmäßige Ordnung; Wesensverwandtschaft mit dem

  • KG, 17.07.2015 - 5 U 57/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Werturteile über die Qualifikation von

  • VGH Bayern, 21.05.2014 - 4 AS 13.2448

    Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen

  • VG Hamburg, 12.04.2006 - 21 E 560/06

    Genehmigung eines Hubschrauberlandeplatzes auf dem Grundstück eines Allgemeinen

  • VG Düsseldorf, 04.09.2006 - 17 L 1495/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Abfallentsorgungs- und -nachweisanordnung;

  • VG Hamburg, 26.08.2022 - 7 E 3279/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine denkmalschutzrechtliche Sicherungsverfügung

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